Präqualifikation ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise entsprechend der in § 6 VOB/A bzw. § 6 EU VOB/A definierten Anforderungen. Damit kann jedes an öffentlichen Aufträgen interessierte Unternehmen künftig seine Eignung gegenüber den öffentlichen Auftraggebern zu erheblich reduzierten Kosten nachweisen.
Der Verein ist bei seiner Tätigkeit an die Leitlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens vom 23.09.2016, gebunden.
Auch sonstige Vergabestellen (z.B. auch private Bauherren) können sich für die Auswahl zuverlässiger Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes in dem Teil des amtlichen Verzeichnisses auf der Homepage des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen erkundigen, der der Öffentlichkeit frei zugänglich ist.
Die präqualifizierten Unternehmen wurden hinsichtlich deren Eignungsnachweise bezüglich Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit gemäß § 6 VOB/A bzw. § 6 EU VOB/A (Auflistung der Eignungskriterien siehe Anlage 1) geprüft und präqualifiziert.
Auf den konkreten Auftrag bezogene Nachweise sind davon nicht erfasst. Dies betrifft beispielsweise Nachweise der fachlichen Eignung der Bieter in Bezug auf technische Anforderungen der ausgeschriebenen Bauleistung. Ihre Vorteile: